Zurück   dancecharts.at forums > Community > Talk, Talk, Talk

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
#1
Alt 19. January 2011, 12:02  
Ossi
"Dancechartsmaniac" Poster
Ossi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes AnsehenOssi genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Ossi
 

Ossi eine Nachricht über ICQ schicken
Standard
Wahrscheinlich nicht der nette Hr. Kontrolleur den man von der Türe verweist, eher mehr dann der freundliche Polizeibeamte mit Gerichtsbeschluss etc.

Sobald ein ORF-Empfangfähiges technisches Gerät in der Wohnung steht, ist die Gebühr zu entrichten. Es genugt auch schon, wenn nur ein TV drinnen steht zum Playstation spielen (ausgenommen kein Antennenanschluss, Receiver etc. vorhanden). Bezieht man keinen Rundfunk, kann man dies im Falle einer Kontrolle ja offenherzig herzeigen, man hat ja nix zu verbergen

Verweigert man dem Kontrolleur den Zugang, kanns eben wie gesagt soweit ausarten, dass die Sache dann den Gerichtsweg wegen Betrugs (Schwarzsehen) geht. Gibt auch schon einige Beiträge dazu im www - einfach mal googeln.

EDIT: Für Menschen unter der Einkommensgrenze bzw. für Studenten gibts glaub ich eine Befreiung oder so ...
__________________
?

Geändert von Ossi (19. January 2011 um 12:04 Uhr).
Mit Zitat antworten
#2
Alt 19. January 2011, 12:04  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Chris B.
 

Standard
Zitat:
Zitat von Ossi
Sobald ein ORF-Empfangfähiges technisches Gerät in der Wohnung steht

Das ist die eigentliche Frechheit an der Sache...
Mit Zitat antworten
#3
Alt 19. January 2011, 17:51  
aqualoop
1. Verwarnung
aqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz seinaqualoop kann auf vieles stolz sein
 
Benutzerbild von aqualoop
 

Blinzeln
Zitat:
Zitat von Ossi
Wahrscheinlich nicht der nette Hr. Kontrolleur den man von der Türe verweist, eher mehr dann der freundliche Polizeibeamte mit Gerichtsbeschluss etc.

Verweigert man dem Kontrolleur den Zugang, kanns eben wie gesagt soweit ausarten, dass die Sache dann den Gerichtsweg wegen Betrugs (Schwarzsehen) geht. Gibt auch schon einige Beiträge dazu im www - einfach mal googeln.


ganz einfache möglichkeit: man öffnet fremden prinzipiell nicht die Tür

und falls es halt mal blöd hergehen sollte dann meldet man das kastl wieder an da man sich soeben einen neuen fernseher gekauft hat den man dann nach ein paar monaten halt wieder verschenkt
__________________
~~~jedes spiel sieht fair aus, wenn alle teilnehmer gleichermaßen betrogen werden~~~
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Powered by vBulletin Version 3.5.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
vBulletin Skin developed by: vBStyles.com, reworked by cyberaxe