Aaaaaaalso: Covern ist bei 1:1 Kopien erlaubt, ohne anzufragen.
Aaaaaaaber: schon das Ändern der basses auf Offbass oder geringe Unterschiede im Aufbau können ausreichen, um verklagt zu werden, bzw. das Ding aus dem Verkehr zu ziehen.
Deshalb gilt: IMMER den Originalverlag fragen.
Was Bootlegs, etc. betrifft: Du darfst in der Disco spielen, was Du willst.
Bootlegs, Mashups, usw.
Du darfst nur keine Kohle dadurch machen, indem Du sie verkaufst und Du darfst sie nicht weitergeben (auf CD, auf Stick oder per Internet).
Dirty Impact haben sicher beim Verlag angefragt und eine Freigabe erhalten.
Deshalb dürfen sie das Ding auch offiziell verkaufen.
Gut danke
aber wie soll ich das ganze fromulieren und beschreiben dass der verlag oder das label mehr oder weniger vergisst dass ich doch ein unbekannter kleiner hobbyproduzent bin und sich dennoch darauf einlässt?