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#1
Alt 5. October 2010, 22:26  
Indurro
Administrator
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Deejay
 
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Zitat:
Zitat von pubber
Ich hab mich schon ein wenig in die Materie eingelesen, aber gestern sagte ein Kumpel etwas zu mir was ich nicht glaubte: Stimmt es dass man jeglichen Song covern darf, auch kommerziell, wenn man keine Originalsamples benutzt und einfach alles nachspielt, nachsingt etc?

Naja, so Unrecht hat dein Kumpel nicht.

Wenn du das quasi 1:1 nachspielst, besteht keine schöpferische Leistung deinerseits. Das heißt, der Urheber (Originalinterpret, Texter usw) hat in dem Fall auch den Anspruch der finanziellen Vergütung (AKM-Einnahmen etc.)

Sobald du was veränderst (Melodie umkomponieren, Text verändern etc.) wirds komplizierter, denn da brauchst du die Genehmigung.

Im Zweifelsfall ist es allerdings immer gescheiter, vorher nachzufragen (beim Label, beim Urheber, beim Verlag etc.) was in Ordnung geht und was nicht, anstatt später dann die Probleme zu bekommen.
Die meisten Leute sind eh kooperativ (Cover-Version freigeben fürs "Nichts-Tun" bringt ja Geld in die Kassa), aber sie möchten das eben gerne vorn vornhinein wissen, was gemacht wird.
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#2
Alt 6. October 2010, 11:19  
Redkay
 

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Bist du dir da sicher Indurro?
Ich meine was ist dann wenn man einen Song exakt nachspielt, gleichzeitig aber neu aufmöbelt. Also kein Remix, sondern eher eine "moderne Version", aber im Prinzip bleibt alles gleich. Das fällt dann nicht unter deinen ersten Punkt, oder?
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#3
Alt 6. October 2010, 11:35  
Berni
User of the year
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Indurro hat schon recht.

Wie er sagt, ist entscheidend, WELCHES Ziel du damit hast!

Wenn du es nur für dich machst und es ein paar mal auflegst, wird dich keiner aufknüpfen.
Wenn du es aber kommerziell verwertest, kann dir das schon passieren.

Daher ist es auch bei sogenannten 1:1 Coverversionen (die immer einer gewissen Interpretation unterliegen) förderlich, einfach vorher zu fragen und sich die Erlaubnis beim Rechteinhaber zu holen.
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#4
Alt 9. October 2010, 15:48  
Redkay
 

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Wohl wahr!
Aber was ist dann mit Dirty Impact und ihrem Born to be wild Remix?
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#5
Alt 9. October 2010, 16:55  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Aaaaaaalso: Covern ist bei 1:1 Kopien erlaubt, ohne anzufragen.
Aaaaaaaber: schon das Ändern der basses auf Offbass oder geringe Unterschiede im Aufbau können ausreichen, um verklagt zu werden, bzw. das Ding aus dem Verkehr zu ziehen.

Deshalb gilt: IMMER den Originalverlag fragen.

Was Bootlegs, etc. betrifft: Du darfst in der Disco spielen, was Du willst.
Bootlegs, Mashups, usw.

Du darfst nur keine Kohle dadurch machen, indem Du sie verkaufst und Du darfst sie nicht weitergeben (auf CD, auf Stick oder per Internet).

Dirty Impact haben sicher beim Verlag angefragt und eine Freigabe erhalten.
Deshalb dürfen sie das Ding auch offiziell verkaufen.
__________________





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#6
Alt 18. October 2010, 10:45  
pubber
n00b
pubber befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
 

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und wie fragt man da am besten oder muss da ein label dahinter sein?
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#7
Alt 18. October 2010, 11:26  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Label= Rechte an Aufnahmen
Verlag=Urheberrechte

Wenn Du covern willst, ist das Label nicht zuständig.

Den Verlag findest Du auf der CD neben dem Titel,
da stehen in Klammer die Urheber und dann daneben der/die Verlag(e)

Meistens mit dem Hinweis "publ. by ....."

Sollte Dir keine CD zur Verfügung stehen, musst Du nur bei der AKM anrufen und nach dem Verlag fragen. Dort ist das für jedes Lied gespeichert.
__________________





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