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#1
Alt 6. November 2006, 23:24  
Greeeegoooor
Moderator
Greeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes AnsehenGreeeegoooor genießt hohes Ansehen
 
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Nö, weil dann jeder die File downloaden kann. Wenn du ein wenig Web-space hast dann kannst du es als Hörprobe so wie den vinyl shops verwenden.

Grüße
__________________

"Whatcha gonna do, when the Club goes Lo o o o Loco" :P

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#2
Alt 7. November 2006, 10:14  
discoDuDe
Crazy Poster
discoDuDe ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
 

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also ich selbst hab fast keine bootlegs zuhaus, gerade mal ein stk hihi

aba trozdem täts mi interresiern, also ich mix ein set,

1.Fall ich streame dieses set live auf ein webradio, und jemand schneidet es mit, wer is dann da dran schuld? ich weil ich das bootleg gespielt hab?

2.Fall ich nehme meinen mix am pc auf, damit ich ihn zb im auto hörn kann, und borg die cd einem freund, in diesem fall bin ich schuld oda wie is das?

lg
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#3
Alt 7. November 2006, 16:20  
DJ_essi
"Dancechartsmaniac" Poster
DJ_essi kann auf vieles stolz seinDJ_essi kann auf vieles stolz seinDJ_essi kann auf vieles stolz seinDJ_essi kann auf vieles stolz seinDJ_essi kann auf vieles stolz seinDJ_essi kann auf vieles stolz sein
 
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Wenn der Mix gebroadcastet (geiles Wort ) wird, bist du nicht schuld! Für den Heimgebrauch darf man einen Stream oder Radio-Broadcast ja aufnehmen, oder lieg ich da falsch?

Wenn du eine CD weiter borgst ist das rein rechtlich glaub ich ned erlaubt, is ja dann wie wenn du den fertige Mix online zu Verfügung stellst!
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