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#3
Alt 25. August 2006, 10:32  
MoonWalker
Crazy Poster
MoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz sein
 
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funktioniert natürlich nur wenn du von all deinem zeugs rechnungen auf deinem namen vorweisen kannst.

als kleinunternehmer (bei umsätzen <= 22.000 euro) bist du von der umsatzsteuer befreit, verlierst aber dadurch auch das recht auf vorsteuerabzug.
gemäß § 6 Abs. 3 UStG kannst du auf diese befreiung verzichten und so deinen vorsteuerabzug sicherstellen.

für nähere details empfehl ich dir einen steuerberater zu befragen.
__________________
Das Gewissen ist eine Schwiegermutter, deren Besuch niemals endet.
Henry Louis Mencken
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