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DJ@Fire 25. August 2006 10:12

Vorsteuerabzug für DJ's?
 
Bekommen "Gemeldete DJ's" die Vorsteuer ihrer Ausgaben (Equiptment, Vinyls etc.) vom Staat wieder zurück oder wie funktioniert das?

Lg @Fire

teejack 25. August 2006 10:21

was verstehst du unter "gemeldeter DJ"? Wenn du selbstständig bist und ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast, kannst du Vorsteuer-Abzugsberechtigt sein...

MoonWalker 25. August 2006 10:32

funktioniert natürlich nur wenn du von all deinem zeugs rechnungen auf deinem namen vorweisen kannst.

als kleinunternehmer (bei umsätzen <= 22.000 euro) bist du von der umsatzsteuer befreit, verlierst aber dadurch auch das recht auf vorsteuerabzug.
gemäß § 6 Abs. 3 UStG kannst du auf diese befreiung verzichten und so deinen vorsteuerabzug sicherstellen.

für nähere details empfehl ich dir einen steuerberater zu befragen.

RAZE 25. August 2006 12:57

Also nur als Angestellter nicht, musst wie gesagt schon ein Gewerbe aufmachen.

lg

Berni 25. August 2006 14:53

Das Thema hatten wir schon mal.
Er muss definitiv KEIN Gewerbe aufmachen - auch als Freiberufler kann er sich diesen Abzug holen.
Aber natürlich geht´s mit Gewerbe ebenso.


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