Naja, so einfach ist das nicht.
Auch wenn Du den Namen nicht als Marke geschützt hast und er unverwechselbar mit Deiner Person verbunden werden kann, kannst Du rechtlich gegen einen Nachahmer vorgehen.
Ausgenommen sind natürlich Standardnamen wie DJ Max oder DJ Peter, etc.
Darum habe ich ja damals auch darauf bestanden, dass sich Markus Max Deejay nennt.
Ich hätte z.B. seinerzeit sofort das Lokal Subzero in Wien schließen lassen können, bzw. auf eine Namensänderung bestehen, weil ich mir Subzero (& Sub-Zero) für mein Label (plus Veranstaltungen) habe schützen lassen.
Da das Subzero ein Veranstaltungslokal ist, wäre ich im Recht gewesen. Hab' aber nix gegen die und sie deshalb lassen.
By the way. wie nennt sich der Verfasser des Threads doch gleich ?
