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Führerscheinentzug fürs Überfahren von Spielzeug
#1
Alt 14. October 2008, 14:12  
DJSub-Zero
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Deejay
 
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Standard Führerscheinentzug fürs Überfahren von Spielzeug
Es war ein Crash zweier ungleicher Fahrzeuge: Während das eine Auto praktisch unbeschädigt aus dem Unfall hervorging, war das zweite Vehikel danach nur mehr ein erbärmlicher Haufen Metall und Kunststoff. Dass es dennoch keine Verletzten gab, war nur dem Umstand zu verdanken, dass in diesem Fahrzeug gottlob keine Insassen gesessen hatten, es war nämlich nur ein Spielzeugauto. An und für sich keine große Sache, sollte man meinen, doch die Polizei in Köln sah das anders: Dem Fahrer des "echten" Autos droht nun nach einer Anzeige wegen Fahrerflucht der Führerscheinentzug.



Der 34-jährige Necmettin C. hatte seinen lila Mercedes ohne böse Gedanken durch einen Kölner Vorort pilotiert, als er plötzlich ein knirschendes Geräusch unter seinem Auto hörte. "Ich habe nichts gesehen und gedacht, ich wäre über eine Plastikflasche gefahren", so der Mann. Doch tatsächlich hatte Necmettin C. gerade das ferngesteuerte Spielzeugauto des 13-jährigen Berto R. zerquetscht.

Das Auge des Gesetzes schläft nicht
Der "Fall" wäre wohl als traurig für den (unvorsichtigen) Buben, ansonsten aber ohne weitere Konsequenzen geblieben, wären nicht zwei Polizisten zufällig vor Ort gewesen. Die beiden Gesetzeshüter schritten sofort zur Tat, stoppten den ihrer Meinung nach Unfallflüchtigen und fertigten sogleich eine Anzeige an, berichtete der Kölner "Express".

Der überraschte 34-jährige Autolenker zeigte sich geschockt und erklärte sich sofort bereit, dem Burschen ein neues Spielzeug um 100 Euro zu kaufen. Der Bub bat die Polizisten dann auch, von der Anzeige abzusehen, doch das erwies sich als zwecklos. Die Fahrerflucht wird nämlich grundsätzlich von Amts wegen verfolgt, das "Opfer" spielt dabei keine Rolle. Necmettin C. drohen nun 1.000 Euro Bußgeld und der Entzug seines Führerscheins.



Quelle: www.krone.at
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#2
Alt 14. October 2008, 14:14  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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alte news die ich vor 3 tagen gelesen hab
ich find aber immer noch, dass das sachbeschädigung ist - fahrerflucht... da versteh ich was anderes drunter. zumindest ein größerer sachschaden oder ein personenschaden...
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#3
Alt 14. October 2008, 14:18  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Zitat:
Necmettin C.

Zitat:
lila Mercedes


Dem gehört der Führerschein ohnehin sofort entzogen
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#4
Alt 14. October 2008, 14:20  
ev rulez
Full Member
ev rulez wird schon bald berühmt werdenev rulez wird schon bald berühmt werden
Deejay
 
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naja eig find ich es is nicht mal sachbeschädigung, wer sagt das ich mit meinen ferngesteuertn auto auf da straße fahren darf????

flieg ja a ned mitn modellflieger in schwechat herum oda


edit ja der lila mercedes + name ja evt möglich das eh in richtigen troffen hat *gg*
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#5
Alt 14. October 2008, 14:22  
Stee Wee Bee
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Zitat:
Zitat von ev rulez
flieg ja a ned mitn modellflieger in schwechat herum oda


Hey, prima Idee !!!

Gleich ausprobieren
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#6
Alt 14. October 2008, 14:22  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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machs!

und zeigst den piloten an... dann wird er erstmal peckn müssen, und sein pilotenschein abgeben
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