Nochmal zum mitschreiben: Ich stelle Mixes als real-audiostreams online, in Hörprobenqualität. Da ist es sch*egal, was da drauf ist. Von mir läuft diese Woche ein Mix mit vier Bootlegs drinnen.
Was ich nicht darf, ist GANZE Titel in guter Qualität online stellen, bzw. gesaugte MP3s zur weiteren Verwendung hergeben.
Dass diese DJs mit dem einen oder anderen gesaugten Titel gearbeitet haben, werden sie mir noch erklären müssen, aber es ist wie gesagt die Weitergabe von ganzen Titeln als mp3 strafbar, im Moment NOCH nicht der Download.
Keine Sorge, ich weiß schon, was ich darf und was nicht.
