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#5
Alt 16. December 2005, 10:14  
dj_feivel
DJ
dj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz sein
Deejay
 

Beitrag
korrekt, wenn ein resi als angestellter in einem unternehmen ist, dann gelten erstens die regeln des jeweiligen kollektivvertrages (dispositiv) und die allgemeinen kündigungsfristen. sprich man kann nur fristlos entlassen werden, wenn man vorsätzlich oder grob fahrlässig auf gut deutsch mist baut.
ansonsten hängt die kündigung von den jeweiligen kündigungsterminen (ich glaube, bei angestellten geht das nur quartalsmäßig) und eben von den fristen ab. diese hängen von der dauer ab, die der angestellte in dem unternehmen gedient hat. bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wenn man 2 jahre in einem unternehmen ist, dann hat man eine k-frist von 4 wochen, diese frist steigt aber mit der dauer eben an.
so in etwa... für genaueres müsste ich meine rechtunterlagen ausgraben-will ich jetzt aber nicht... [img]smile.gif[/img]

[ 16.12.2005, 11:15: Beitrag editiert von: dj_feivel ]
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