Zurück   dancecharts.at forums > Deejayzone > Deejay Talk Zone

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
#1
Alt 16. December 2005, 08:22  
LJ Martinez
Moderator
LJ Martinez kann auf vieles stolz seinLJ Martinez kann auf vieles stolz seinLJ Martinez kann auf vieles stolz seinLJ Martinez kann auf vieles stolz seinLJ Martinez kann auf vieles stolz seinLJ Martinez kann auf vieles stolz sein
 
Benutzerbild von LJ Martinez
 

LJ Martinez eine Nachricht über ICQ schicken LJ Martinez eine Nachricht über Skype schicken
Beitrag
Nun, auch im Gastgewerbe sollte es einen Kollektivvertrag geben und dort sind auch die Kündigungsfristen geregelt. Wenn man sich also nichts zu schulden kommen lässt, kann man nicht so einfach von einen Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt werden. Das wäre dann ein Fall für das Arbeitsgericht.

Es gibt ja bereits eine Gewerkschaft, die für das Gastgewerbe auch zuständig ist und da würde ein Resident DJ auch reinfallen, da er ja ebenfalls im Gastgewerbe arbeitet.

Bei den Freiberuflern liegt es eben am Vertrag. Da muß man eben eine Klausel einfügen, dass sich der Veranstalter verpflichtet, einen gewissen Teil der Gage zu bezahlen, wenn er kurzfristig vom Vertrag zurücktritt.

Bin jetzt zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke mal so in die Richtung läuft das.
__________________
Enjoy life - it's great.



Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Powered by vBulletin Version 3.5.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
vBulletin Skin developed by: vBStyles.com, reworked by cyberaxe