</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von MoonWalker:
ich kann mich mit den agbs von dj-shop nicht anfreunden.
zb. gibt's da gleich zu beginn unter punkt 2 einen satz 'wir liefern ausschließlich an den fachhandel fachhandel, gewerbetreibende djs, ...
was ist mit privatpersonen??
sind diese nur 'zweitklassige' kunden, weil sie nicht beliefert werden? </font>[/quote]Da wir die Platten extra für unsere Kunden einkaufen, können wir nicht, so wie Quelle oder Universalversand, die Ware wieder zurücknehmen, wie es den Kunden beliebt.
Da könnte ja jeder die Tonträger kopieren und retour senden.
Außerdem bleiben wir auf den Artikeln sitzen.
Deshalb diese Klausel.
Da aber ein DJ nicht über einen Gewerbeschein verfügen muss, kann sich jeder, der will so nennen.
Er ist dann aber kein Konsument, sondern Geschäftspartner.
Da haben schon irgenmdwelche Burlis um hunderte Euro bestellt und dann die Pakete nicht angenommen.
Darauf hingewiesen, dass sie die Ware annehmen müssen, sind sie mit dem Konsumentenschutz dahergekommen usw.
Der gilt aber nicht wegen dieser Klausel in den AGBs, da gilt normales Handelsrecht.
Es kann also bestellen, wer will.
[ 07.03.2006, 19:50: Beitrag editiert von: www.dj-shop.at ]