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#1
Alt 9. July 2010, 11:05  
Berni
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Zitat:
Zitat von djparalyzer
Ich hab kein Problem mit HAKlern...
Kein Wunder, du bist ja auch BWLer ....

Wo du mir aber kaum widersprechen wirst - selbst bei den wenigen Dingen, die ihr sinnvoll über Steuern gelernt habt - ist, dass er einen Steuerberater braucht, der ihm erklärt, wie er seine Buchhaltung und seine Steuern zu führen hat.
Alleine kann er das nicht wissen und über Tipps von Dritten ist das zuwenig.
Dem Finanzamt ist Unwissen egal - die vergrößern deine Furche bei Bedarf bis nach Paraguay, um daran Mais anzubauen, wenn sie wollen.
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#2
Alt 9. July 2010, 12:29  
djparalyzer
Insane Poster
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Zitat von Berni
Kein Wunder, du bist ja auch BWLer ....

Wo du mir aber kaum widersprechen wirst - selbst bei den wenigen Dingen, die ihr sinnvoll über Steuern gelernt habt - ist, dass er einen Steuerberater braucht, der ihm erklärt, wie er seine Buchhaltung und seine Steuern zu führen hat.

Als BWLer traue ich mich sagen, dass ich mich nach mehreren LVs zum Thema Steuerrecht eigentlich ganz fit fühle... Dennoch würde ich auch für Spezialfragen einen Steuerberater anrufen *g* Da mich das Thema interessiert werde ich mich wahrscheinlich in die Richtung (Steuern, Revision, Treuhand) im Masterstudium (obwohl ich noch mit Mag. abschließe, komisch...) vertiefen.

P.s.: In Steuerrecht hatte ich einen 2er insgesamt *g* Da ist die Chance ganz okay dass ich was dazu weiß

Wenn du Fragen hast kannst du mir eine PM schicken, vielleicht kann ich dir ja helfen Ein Freund von mir wird das nächste Semester mit Jus fertig, den kann ich auch noch befragen
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#3
Alt 9. July 2010, 13:36  
Berni
User of the year
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Kann auch sein, dass das nur am schlechten Ruf liegt, den BWLer generell bei ECHTEN Wirtschaftern haben ...
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#4
Alt 8. July 2010, 23:50  
djparalyzer
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Zitat:
Zitat von Berni
Danke, dass du einfach nochmal das wiederholst, nur in anderem Kontext, was eh ohnehin schon erwähnt wurde.
Lass mich raten - du studierst BWL?

Bin dieses Semester fertig geworden mit dem Bakk, und das was ich geschrieben hab stand so nicht da... Je nach Rechtsform bzw. Gewinnermittlung wird eine andere Abrechnung gemacht. Da ich mal nicht annehme, dass er gleich eine AG oder GmbH anreißen wird gehe ich davon aus, dass eine einfache Einnahmen Ausgaben Rechnung gemacht wird.

Was dir also von den Einnahmen über die Ausgaben übrig bleibt, ist dein Gewinn (dein Jahreseinkommen sozusagen). Das ist dann die Bemessungsgrundlage für die Steuern. Bis du mal soweit bist dass du zwingendermaßen eine doppelte Buchführung machen musst weil ja Einnahmen aus Gewerbebetrieb (unter Berücksichtigung des §189 UGB) etc... dauert das mal... Beispiel: Hast du auch noch einen normalen Bürojob und legst zB nebenher auf für ca sagen wir mal 300 Euro pro Abend (nehmen wir mal an 1mal in der Woche 4 mal im Monat = 1200 Euro im Monat dazu) mit Rechnung bzw Beleg, dann kommen im Jahr nach Adam Riese ca 14400 dazu. Davon musst du dann natürlich auch Steuern zahlen und zwar insofern, dass es deine Bemessungsgrundlage deiner "normalen Erwerbstätigkeit" als Angestellter erhöht. Es werden also alle Einkünfte zusammengerechnet, wär ja auch Schwachsinn wenns anders wär *g* Das kann man zB auch im Steuerausgleich machen wenns mehr war, siehe Finanzonline. Hast du allerdings eine Steuernummer für diese Geschichten gelöst (also bist beim Finanzamt angemeldet für solche Dinge bekommst eine eigene Nummer) wird das wieder gesondert angegeben...

Pfuh also alles ultrazach, das geht halt jetzt ewig so weiter... ich hab in Rechnungswesen auf der Uni immer nur einen 4er gehabt, also bitte nicht steinigen wenn ich jetzt das ein oder andere mal danebengehaut hab

Geändert von djparalyzer (8. July 2010 um 23:58 Uhr).
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