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#1
Alt 23. November 2009, 14:33  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
Steve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende Zukunft
 
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Zitat:
Zitat von Chris B.
Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest.

Dann darf ich auch keine Übergänge öffentlich aufführen. Da wären wir dann beim nächsten Streitfall: Wann ist es ein "normaler" Übergang und wann ein live Bootleg?

Wenn ich sowas live mixe bei uns im P2, dann könnte sichs jemand übers Webradio mitschneiden und schon wäre es verbreitet. Bis mir das Gegenteil bewiesen wird bleib ich dabei, man kanns nicht so genau sagen .
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#2
Alt 23. November 2009, 15:04  
Vengeance
n00b 1st Class
Vengeance wird schon bald berühmt werden
 
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Ok, also in kurz :

Im Grunde ist es erlaubt, wenn ich Bootys aus diversen Internetseiten auflege, sofern ich die dazu verwendeten Parts rechtlich legal erworben habe.
(keiner kann sagen, ob ich das nicht vll. doch live gemixed hab ...)
__________________
Einige halten es für einen dicken Bauch.
Andere für das größte Bierfass der Welt.
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#3
Alt 23. November 2009, 15:09  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
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So würde ich es interpretieren.
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#4
Alt 23. November 2009, 15:11  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
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Wird ein Musikwerk nicht originalgetreu wiedergegeben, so muss dafür die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine musikalische Veränderung (Kürzung, neues Arrangement u.ä.) stellt ebenso eine Bearbeitung dar wie jede Textänderung, also auch Übersetzungen und Ergänzungen zum Originaltext.

Die Rechteinhaber können ihre Zustimmung zur Bearbeitung ohne Angabe von Gründen verweigern oder an Bedingungen knüpfen.
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#5
Alt 23. November 2009, 15:12  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
Steve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende Zukunft
 
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Cool, dann begehe ich bei jedem Übergang ein Verbrechen.
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#6
Alt 23. November 2009, 15:19  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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Naja, so wie ich das interpretiert habe, ist das, solange dem Urheber die gebräuchliche Art der Werkswiedergabe bewusst ist, kein Problem.
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#7
Alt 23. November 2009, 17:24  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
Stee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes Ansehen
 
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Zitat von Chris B.
Wird ein Musikwerk nicht originalgetreu wiedergegeben, so muss dafür die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine musikalische Veränderung (Kürzung, neues Arrangement u.ä.) stellt ebenso eine Bearbeitung dar wie jede Textänderung, also auch Übersetzungen und Ergänzungen zum Originaltext.

Die Rechteinhaber können ihre Zustimmung zur Bearbeitung ohne Angabe von Gründen verweigern oder an Bedingungen knüpfen.


Hier geht es eher darum, dass man ein Werk nicht unangefragt für z.B. eine Compi kürzen darf.

Weniger um den Rundfunk.

Weil dann dürfte man einen Song auch nicht vor den Nachrichten ausblenden.

Im Radio darf eigentlich alles gespielt werden.
__________________





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#8
Alt 23. November 2009, 23:46  
RAZE
"Dancechartsmaniac" Poster
RAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende Zukunft
 
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@ paralyzer ... geri rydell etc...

dein posteingang is leider voll, meine pm hat nimma platz!
__________________

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#9
Alt 24. November 2009, 00:00  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
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Zitat:
Zitat von Stee Wee Bee
Hier geht es eher darum, dass man ein Werk nicht unangefragt für z.B. eine Compi kürzen darf.

Weniger um den Rundfunk.

Weil dann dürfte man einen Song auch nicht vor den Nachrichten ausblenden.

Im Radio darf eigentlich alles gespielt werden.

Der Rundfunk war auch überhaupt nicht angesprochen. Hab die Austro Mechana Website zitiert, welche wiederum eine kleine "Zusammenfassung" bzgl URHEBERRECHT und in folge dessen das BEARBEITUNGSRECHT auf ihrer Website stehen hat.


http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=172
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Alt 24. November 2009, 07:24  
Berni
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Zitat:
Zitat von Stee Wee Bee
Hier geht es eher darum, dass man ein Werk nicht unangefragt für z.B. eine Compi kürzen darf.

Weniger um den Rundfunk.

Weil dann dürfte man einen Song auch nicht vor den Nachrichten ausblenden.

Im Radio darf eigentlich alles gespielt werden.

Ja ist klar, aber es ging ja um gepresste Bootlegs und Whitelabels, welche paralyzer und Steve Guess ins Spiel gebracht haben.
Ist auch klar, dass sie gespielt werden dürfen, aber ich bleib dabei:
Es ist NICHT in Ordnung, illegal angefertigte Bootlegs ILLEGAL zu laden und schon gar nicht, damit als Whitelabel geld zu verdienen, auch wenns Praxis ist.
Möchte sehen, was Steve Guess sagt, wenn seine neue Nummer mit fatboy slim Vocals versehen wird, als Whitelabel mit dem Namen "Fu Long - Paradise" gepresst wird und verkauft wird, und sich seine eigene Platte und sein eigener Name im Plattenladen / Onlinebörsen häuslich einnisten.

Steve Guess hilfts nämlich nichts.
Dass das aber bei Katy Perry oder Paul Potts anders ist, ist klar.
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