die Strafe möcht ich auch haben, falls ich mal grob fahrlässig handeln sollte
Ich hab ja eh gesagt, dass die Strafe viel zu niedrig ist. Aber das Urteil ist eh noch nicht rechtskräftig, also kann sich da noch was tun.
Außerdem basiert das Strafmaß ja auf einer Ausnahmebestimmung. §80 StGB sieht normalerweise keine Geldstrafe vor, nur eine Freiheitsstrafe.
naja, der crash ist schon wochen her - passiert is bis jetzt nichts... ist keinem zu schnell, aber wahrscheinlich dann wieder viiiiielen zu langsam...
siehst du....hier sieht man wie lange es dauert, bis ein Prozess abgeschlossen ist...bei einem dt. Politiker geht das allerdings an 1 Tag, schon komisch gell?
Zitat:
Zitat von teejack
aber wenns krone und österreich dann drin haben, geht die sache los!
Paranoia juche
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Gerade gelesen: Der Staatsanwalt wird kein Rechtmittel einlegen. Das Urteil wird somit rechtskräftig...
Jetzt möchte das Steirische BZÖ eine Disziplnaranzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leoben einbringen.