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Alt 27. October 2008, 08:35  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
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Zitat:
Zitat von PitchBoy
meine frage nur:
Kann ich dafür gestraft werden, obwohl ich damit kein geld verdien und lediglich nur eine hörprobe auf myspace stelle?

krass, dass das management keine ahnung hat

is die frage inwiefern eine HÖRPROBE als publikation zählt.

was ich aber weiss, ist, dass du zwar alles was du willst remixen darfst - aber nur für den eigengebrauch! d.h. du darfst den mix niemanden öffentlich zugänglich machen und verteilen, auch wenn du damit nichts verdienst.

aber wie gesagt... eine hörprobe von ein paar sekunden, die nicht downloadbar ist... keine ahnung wie das da rechtlich is. aber ich glaub sowas wird sehr selten geklagt. wenn dann gehts schon um "ganze tracks".
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