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#1
Alt 6. August 2008, 13:09  
clubdeesaster
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dabei handelt es sich doch um einen Webradio sender oder?

sind die echt sooo happig, dachte Bootlegs werden toleriert weils ja eine Art Werbung für den Künstler sind und so einer anderen Zielgruppe näher gebracht werden

in nem Mix untergebracht könntest du es immer noch als Livemix 'tarnen'... Acapella mit anderen Drums ist ja nicht so abwegig und auch nicht verboten... ist ja auch Sinn des mixens

Allerdings nur meine Meinung keine rechtlich fundierte Aussage!
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#2
Alt 6. August 2008, 13:34  
DJ RG11
Member 2nd Class
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Wenn du die Acapella legal erworben hast(auf der Maxi-CD ist sie hin und wieder drauf) und das wirklich live mixt, dann ist das auch rechtlich legitim und da kann dir auch keine was anhaben. Wenn du allerdings die Acapella in einem Audio-Produktionsprogramm mit einem anderen Titel mixt, sieht's da anders aus.
Bin jetzt auch kein Experte in Sachen Musikrechte usw., aber hier ist meiner Meinung nach lieber Vorsicht geboten!
__________________
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#3
Alt 6. August 2008, 14:45  
Free
"Dancecharts is my life" Poster
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ehrlich jetzt...streng nach gesetz heißts finger weg von allem was nicht dein geistiges eigentum ist oder wofür du keine schriftlich erlaubnis hast. wenns aber jeder radio-dj soooo genau nehmen würd würd zb ein PETE TONG (bbc radio one!) schon lebenslänglich sitzen, die halbe show besteht aus bootlegs und whities wo noch nichtmal annähernd irgendwelche rechte "gekauft" wurden, und jedem gefällts!
__________________
DJ F.R.E.E. pres: Gate 9 Series

May 13th: New Mixes Online!
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#4
Alt 6. August 2008, 15:51  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Also, man kann und darf bei öffentlichen Aufführungen (dazu zählt auch Radio) als DJ spielen, WAS MAN WILL.
Jedes Bootleg, jedes Whitelabel, whatever.

Also, ned gscheit daherreden, Cheffe fragen
__________________





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#5
Alt 6. August 2008, 16:08  
Alex Kay
Member 1st Class
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stewe - wie jetzt ?
ich kann also durchaus etwas covern und es spielen ? (ich rede nicht von "auf ner CD veröffentlichen")

//Edith: Natürlich rede ich vom Webradio - oder hat sich schon wer nach Lizenzen erkundigt für eine Frequenzvergabe ? *kicher*
__________________
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#6
Alt 6. August 2008, 16:17  
DJ RG11
Member 2nd Class
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Zitat:
Zitat von Stee Wee Bee
Also, man kann und darf bei öffentlichen Aufführungen (dazu zählt auch Radio) als DJ spielen, WAS MAN WILL.
Jedes Bootleg, jedes Whitelabel, whatever.

Also, ned gscheit daherreden, Cheffe fragen

Also mit dem hätt' ich jetzt wirklich nicht gerechnet. Also wenn des so is, dann brauch' ich mir ja in Zukunft eh nix mehr antun und kann ohne Sorgen Bootlegs basteln und auch öffentlich vorführen, in welcher Form auch immer.
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#7
Alt 6. August 2008, 16:24  
reini
"Born to post" Poster
reini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehen
 
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Das mans ausstrahlen darf is klar, aber verkaufen darf mans nicht behaupt ich mal...
__________________

Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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#8
Alt 6. August 2008, 16:53  
Alex Kay
Member 1st Class
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von verkauf war ja auch nicht die rede - es geht tatsächlich um das ausstrahlen (egal ob in ner disco oder eben (web)radio)
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