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Alt 19. January 2011, 13:02  
Ossi
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Wahrscheinlich nicht der nette Hr. Kontrolleur den man von der Türe verweist, eher mehr dann der freundliche Polizeibeamte mit Gerichtsbeschluss etc.

Sobald ein ORF-Empfangfähiges technisches Gerät in der Wohnung steht, ist die Gebühr zu entrichten. Es genugt auch schon, wenn nur ein TV drinnen steht zum Playstation spielen (ausgenommen kein Antennenanschluss, Receiver etc. vorhanden). Bezieht man keinen Rundfunk, kann man dies im Falle einer Kontrolle ja offenherzig herzeigen, man hat ja nix zu verbergen

Verweigert man dem Kontrolleur den Zugang, kanns eben wie gesagt soweit ausarten, dass die Sache dann den Gerichtsweg wegen Betrugs (Schwarzsehen) geht. Gibt auch schon einige Beiträge dazu im www - einfach mal googeln.

EDIT: Für Menschen unter der Einkommensgrenze bzw. für Studenten gibts glaub ich eine Befreiung oder so ...
__________________
?

Geändert von Ossi (19. January 2011 um 13:04 Uhr).
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