Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 20.11. ein interessantes Urteil zum Thema "Sampling" gesprochen.
Wird zur Zeit in allen möglichen Zeitungen und auf irgendwelchen Plattformen heiss
diskutiert.
Der Pressetext zum nachlesen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ked=pm&Blank=1
Die Frage wird dann m.E. in Zukunft sein, was ist "freie Benutzung" und was ist ein "selbständiges Werk"!