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#2
Alt 3. July 2007, 22:49  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
Stee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes AnsehenStee Wee Bee genießt hohes Ansehen
 
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Ja, darf er.
Wenn Du Touristen durch das Bild läufst, haben sie vielleicht auch eine Nahaufnahme und Du kannst nicht verlangen, dass sie den Film vernichten.

Persönlichkeitschutz beginnt dann, wenn mit dem Foto etwas gemacht wird, was verletzend oder kompromitierend ist, z.B. Veröffentlichung im Internet.

Es müssen z.B. bei "versteckter Kamera" die Opfer ihr Einverständnis geben, dass das gesendet werden darf. Anderenfalls muss ihr Gesicht unkenntlich gemacht werden (öfters bei Echt Fett gesehen).

Aber die anderen unbeteiligten Personen, die durchs Bild laufen, kann man natürlich nicht einzeln fragen.
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