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Alt 22. September 2003, 12:19  
VanilleIce
Member 2nd Class
VanilleIce ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
 

Beitrag
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ Rotterdam:
Ausnahmen sind natürlich Krankheit oder höhere Gewalt (Entführung, oder Mord *gg*) </font>[/quote]Wie is das wenn du zb. am Sa Abend spielen solltest und du wirst Sa Mittag krank oder verletzt dich?
Ist der Vertrag dann ungültig oder musst du dich nach einem Ersatz umschauen oder zahlt dann eine Versicherung von dir die "Strafe"
Is ja dann auch für den Veranstalter sch**** wenn er ein paar Stunden vorher nach einem DJ suchen muss.
Würd mi mal interessieren wie das so abläuft
__________________
\"es ist nur die Weitergabe von ganzen Titeln als mp3 strafbar, im Moment NOCH nicht der Download\" <img border=\"0\" title=\"\" alt=\"[Boah!]\" src=\"eek.gif\" /> <img border=\"0\" title=\"\" alt=\"[Durcheinander]\" src=\"confused.gif\" />
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