Nun, auch im Gastgewerbe sollte es einen Kollektivvertrag geben und dort sind auch die Kündigungsfristen geregelt. Wenn man sich also nichts zu schulden kommen lässt, kann man nicht so einfach von einen Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt werden. Das wäre dann ein Fall für das Arbeitsgericht.
Es gibt ja bereits eine Gewerkschaft, die für das Gastgewerbe auch zuständig ist und da würde ein Resident DJ auch reinfallen, da er ja ebenfalls im Gastgewerbe arbeitet.
Bei den Freiberuflern liegt es eben am Vertrag. Da muß man eben eine Klausel einfügen, dass sich der Veranstalter verpflichtet, einen gewissen Teil der Gage zu bezahlen, wenn er kurzfristig vom Vertrag zurücktritt.
Bin jetzt zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke mal so in die Richtung läuft das.
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