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Alt 23. November 2009, 14:33  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
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Zitat:
Zitat von Chris B.
Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest.

Dann darf ich auch keine Übergänge öffentlich aufführen. Da wären wir dann beim nächsten Streitfall: Wann ist es ein "normaler" Übergang und wann ein live Bootleg?

Wenn ich sowas live mixe bei uns im P2, dann könnte sichs jemand übers Webradio mitschneiden und schon wäre es verbreitet. Bis mir das Gegenteil bewiesen wird bleib ich dabei, man kanns nicht so genau sagen .
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