Zitat:
Zitat von DJSub-Zero
von Wikipedia: hier auch der link
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Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.
In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viel Klöstern, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.
Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.
Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen und es erfolgte keine Restitution des Religionsfonds.
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ABLASSZAHLUNGEN zur Reformationszeit und davor wurden aber auch "Ablass bzw. Kirchen- und Glaubenserhaltunsbeitrag" genannt.
AlsAblass bezeichnet nach dem katholischen Kirchenrecht den Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist (Corpus Iuris Canonici: Can. 992). Der Ablass entstand auf dem Boden der frühmittelalterlichen Bußpraxis in der lateinischen Kirche und wurde erstmals im 11. Jh. in Frankreich gewährt. Zunächst noch mit dem Bußsakrament verbunden, wurde er im 13. Jh. von diesem abgetrennt und in der Folge oft als „Bußersatz“ missverstanden
Dazu hier auch noch mal, was speziell ÖSTERREICH betriftt, ein Zitat aus dem Codex:
Das kirchliche Gesetzbuch (CODEX IURIS CANONICI) aus dem Jahre
1917 sagt im c. 1496, der Codex 1983 in den cc. 222, 1259 - 1263, dass die Kirche auch unabhängig vom Staat das Recht hat, von ihren Gläubigen Abgaben für die ihr eigenen Zwecke einzufordern.
Zitat Ende.