Stee Wee, ich dachte, Remixes sind Legal zur Aufführung.
Das war es zumindest was Du mir schriebst.
Nun ist es so daß zwischen Aufführung/Ausstrahlung und Youtube es keinen wirklichen Unterschied gibt da beides aufgezeichnet werden kann (und zumindest bei uns die Liveshows alle archiviert werden und den Usern 4 Wochen in nem Flashplayer zugänglich sind).
Also doch keine Remixes ?
Oder gibt es einen Unterschied zwischen "privat" und "privat mit AKM-Lizenz" ?
bootlegs darfst du im grunde immer spielen. hier trifft der satz wo kein kläger da kein richter voll und ganz zu.
rechtlich gesehen dürftest du nichtmal eine CD die du selber gebrannt hast spielen (auser du bist der urheber), da du dafür keine austro mechana bezahlt hast. bei einem bootleg kommt noch dazu das du nicht urheber des inhalts bist, somit dürftest du es öffentlich nicht aufführen. soviel ich weis wird es aber im normalfall von unseren verwertungsgesellschaften (akm, gema,usw) tolleriert, ich spiel zB seit 5 jahren 6mal im jahr bei FM4 wo ich anfangs als unwissender sogar die bootys in die programmliste eingetragen habe, diese geht auch genau so an die AKM aber auch das war bis dato kein stress. wie gesagt; wo kein kläger, da kein richter.
__________________
its all about your skills!
Geändert von OrangeMusic (27. October 2008 um 16:19 Uhr).