Klar kann das passieren. Einer ist langsamer, man muss zusammenwarten, will nicht gleich stehenbleiben und fährt halt wieder ein Stück bergauf, um das Tempo zu verringern.
lol, du bist noch nie Schi gefahren oder?!
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der prozess wäre so schnell nicht durchgegangen, wenn die gegenseite nicht zugestimmt hätte. weiters sind diese 33.000€ die strafe, die er an den staat abtreten muss. schadensersatz für die hinterbliebenen wird lauf medienberichten außergerichtlich geregelt.
jo, der unfall war scheisse und hätte vielleicht verhindert werden können. doch manchmal passieren eben "fehler". der eine setzt sich selbst gegen einen baum, der andere nimmt noch wen mit, der dritte hat am meisten glück und haut sich mitm hammer auf den finger. glaubt ihr wirklich es ist auch nur irgendwie was gutes daran zu finden, sein leben lang darüber nachzudenken dass man einen meschen auf dem gewissen hat?
schließlich hätte der herr althaus auch ewig lange herumstreiten können (genug geld für anwälte wird er ja haben). so ist die sache schnell geregelt, was auch den angehörigen nicht unangenehm sein wird, und ich mach mir ehrlich keine sorgen das die hinterbliebenen hier leer ausgehen => ein politiker der nochmal kandidieren will könnte es sich sowieso nicht leisten, hier schlechte presse zu haben.
abgesehen davon, dass man ein menschenleben schwer mit geld aufwiegen kann, versteh ich die aufregung nicht!
der prozess wäre so schnell nicht durchgegangen, wenn die gegenseite nicht zugestimmt hätte. weiters sind diese 33.000€ die strafe, die er an den staat abtreten muss. schadensersatz für die hinterbliebenen wird lauf medienberichten außergerichtlich geregelt.
jo, der unfall war scheisse und hätte vielleicht verhindert werden können. doch manchmal passieren eben "fehler". der eine setzt sich selbst gegen einen baum, der andere nimmt noch wen mit, der dritte hat am meisten glück und haut sich mitm hammer auf den finger. glaubt ihr wirklich es ist auch nur irgendwie was gutes daran zu finden, sein leben lang darüber nachzudenken dass man einen meschen auf dem gewissen hat?
schließlich hätte der herr althaus auch ewig lange herumstreiten können (genug geld für anwälte wird er ja haben). so ist die sache schnell geregelt, was auch den angehörigen nicht unangenehm sein wird, und ich mach mir ehrlich keine sorgen das die hinterbliebenen hier leer ausgehen => ein politiker der nochmal kandidieren will könnte es sich sowieso nicht leisten, hier schlechte presse zu haben.
abgesehen davon, dass man ein menschenleben schwer mit geld aufwiegen kann, versteh ich die aufregung nicht!
danke. hast mir grade 10 minuten erspart in denen ich das selbst schreiben hätte müssen
der prozess wäre so schnell nicht durchgegangen, wenn die gegenseite nicht zugestimmt hätte. weiters sind diese 33.000€ die strafe, die er an den staat abtreten muss. schadensersatz für die hinterbliebenen wird lauf medienberichten außergerichtlich geregelt.
jo, der unfall war scheisse und hätte vielleicht verhindert werden können. doch manchmal passieren eben "fehler". der eine setzt sich selbst gegen einen baum, der andere nimmt noch wen mit, der dritte hat am meisten glück und haut sich mitm hammer auf den finger. glaubt ihr wirklich es ist auch nur irgendwie was gutes daran zu finden, sein leben lang darüber nachzudenken dass man einen meschen auf dem gewissen hat?
schließlich hätte der herr althaus auch ewig lange herumstreiten können (genug geld für anwälte wird er ja haben). so ist die sache schnell geregelt, was auch den angehörigen nicht unangenehm sein wird, und ich mach mir ehrlich keine sorgen das die hinterbliebenen hier leer ausgehen => ein politiker der nochmal kandidieren will könnte es sich sowieso nicht leisten, hier schlechte presse zu haben.
abgesehen davon, dass man ein menschenleben schwer mit geld aufwiegen kann, versteh ich die aufregung nicht!
Schadenersatz wird nicht außergerichtlich erledigt, sondern steht schon fest --> 5.000 €
weiters wäre der Unfall nicht "vielleicht zu verhindern" gewesen, sondern er wäre ganz sicher zu verhindern gewesen! (kann ja auch nicht mit dem Auto gegen die Einbahn fahren und dann nach einem Unfall behaupten, "kann ja passieren")
und das is schon gut so, dass der Hr. Althaus jetzt sein ganzes Leben daran denken muss, einen Menschen auf seinem Gewissen zu haben, ist sozusagen auch die einzige richtige Strafe für ihn...weil die 33.000 € bzw. 5.000 € sind ja ein Scherz...die zahlt ein Politiker mit links...
bin mir sicher, dass das Gerichtsverfahren bei einem "normalen" Staatsbürger ganz anders abgelaufen wäre...
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kann ja auch nicht mit dem Auto gegen die Einbahn fahren und dann nach einem Unfall behaupten, "kann ja passieren"
Doch!
Kann ja wirklich mal passieren, dass du das Einbahnschild übersiehst? Was würdest du dann tun, wenn man dir plötzlich ABSICHT unterstellen würde? Gscheid blöd dann, oder?
Wie gesagt: Ich wäre froh, wenn eine so schnelle Abwicklung für jedes Verfahren möglich wäre und nicht nur für jene, die in ein paar Wochen wieder in den Wahlkampf treten müssen.
wer hat das mit den 5000€ eigentlich beschlossen? kann ja nur das strafgericht gewesen sein, oder? dann isses doch eh wurscht...
weil solche sachen sind in österreich sache der zivilgerichtsbarkeit. und da muss dann der geschädigte tätig werden und den althaus verklagen...da hat der staat nix am hut mit. also nicht immer groß reden wenn einem das grundwissen fehlt.
Doch!
Kann ja wirklich mal passieren, dass du das Einbahnschild übersiehst? Was würdest du dann tun, wenn man dir plötzlich ABSICHT unterstellen würde? Gscheid blöd dann, oder?
es redet hier keiner von ABSICHT, aber als "normal" sterblicher kommt man sicher nicht mit 33.000 € Strafe davon
Zitat:
Zitat von Schicki
Wie gesagt: Ich wäre froh, wenn eine so schnelle Abwicklung für jedes Verfahren möglich wäre und nicht nur für jene, die in ein paar Wochen wieder in den Wahlkampf treten müssen.
richtig!
und ein bericht bestätigt dies auch:
"Anders als bei "Normalsterblichen"?
Aber nicht nur Soyer kritisiert das Schnellverfahren. In verschiedenen Zeitungskommentaren wird Verwunderung über den Prozess laut.
Die "Salzburger Nachrichten" etwa schreiben: "Ein Urteil binnen 40 Minuten. Und ein Quasi-Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Verfahren, das die Beobachter außerhalb des Verhandlungssaales im obersteirischen Bezirksgericht Irdning wohl interessiert hätte: Viele Menschen sind ja der Meinung, Politiker und Prominente würden vor Gericht anders behandelt als die 'normalsterblichen' Bürger in derselben Situation."
"Strategisch geschickt und kühl"
Ähnlich kommentiert die "Frankfurter Rundschau" den Fall: "Es mag verständlich sein, dass jeder Mensch, der am Tod eines anderen tragische Mitverantwortung trägt, das Verfahren schnell hinter sich bringen will. Hier aber drängt sich der Verdacht auf, dass die politische Agenda den Umgang mit der persönlichen Tragödie bestimmte. Althaus hat agiert wie in der Politik: strategisch geschickt und kühl. Genau deshalb hat er sich für eine Rückkehr in die Politik nicht qualifiziert."
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Skandal in der österreichischen, "unabhängigen" Gerichtsbarkeit - das Verfahren gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wurde innerhalb weniger Stunden - ohne Anwesenheit des Beschuldigten - in einem "Geheimverfahren" unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehandelt. Rechtliche Grundlage ist eine Ausnahmebestimmung (§ 451/3 StPO), aufgrund der bei Zustimmung aller Prozessbeteiligten sofort die Verhandlung vorgenommen werden kann und die in Österreich als "totes Recht" gilt.
Um 13.30 wurde im steirischen Bezirksgericht Irdning der Antrag auf Eröffnung der Verhandlung gestellt, die um 15.30 begann und um 16.30 mit einem Urteil abgeschlossen (!) wurde: 33.300 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze x 185 Euro) + 5.000 Euro für den privatbeteiligten Ehemann (wobei zusätzliche Schadenersatzansprüche im Zivilverfahren oder außergerichtlich geregelt werden). Das Delikt: Fahrlässige Tötung durch einen verschuldeten Fahrfehler beim Skifahren - der Politiker war mit 40 km/h aufwärts auf einen Gegenhang gefahren und prallte dort mit einer Skifahrerin zusammen, die mit 10 km/h abwärts unterwegs war und nach diesem Zusammenstoß starb. Sind in der Bananenrepublik Österreich manche gleicher als andere ?
* Verfahren wegen einfacher Körperverletzungen (wie Prellungen oder Ohrfeigen) oder harmloser Diebstähle dauern in Österreich bis 1 Jahr, manchmal sogar länger. Natürlich unter Einberufung zahlreicher Zeugen, Durchführung teurer psychologischer Gutachten und mehrfacher Vertagung der Hauptverhandlung. Hier wurde der Prozess an 1 Tag abgewickelt, etwa um die Wahl Althaus zum Spitzenkandidaten für die Wahlen im August nicht zu gefährden, die nächste Woche (!) stattfindet (?????).
* Angeklagt wurde nur "Fahrlässige Tötung" (mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr) und nicht das eigentlich vorliegende Delikt "Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (§ 81 StGB), das mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren zu bestrafen ist. Die Verhandlung hätte dann vor einem Landesgericht stattfinden müssen, wobei dort die Ausnahmebestimmung des § 451 StPO nicht gilt. Außerdem hätte der Ministerpräsident bei einer Verurteilung über 1 Jahr eventuell sein Amt in Deutschland verloren.
* Auch das milde Urteil ist trotz Geständnis und Bereitschaft zum Schadenersatz ein Skandal - keine (bedingte) Freiheitsstrafe wie sonst üblich, sondern aufgrund einer (weiteren) Ausnahmeregelung (§ 37 StGB) nur eine Geldstrafe mit 180 Tagessätzen (statt möglicher 360) und nur 185 Euro pro Tagessatz. Letzterer Betrag bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Angeklagten, der Höchstsatz beträgt laut § 19 StGB 500 Euro. Verdient ein "Landeshauptmann Deutschlands" leicht so wenig ?
"Einfache" Bürger dürfen sich freuen, wenn in Zukunft Gerichtsverfahren so abgehandelt werden. Das dürfte aber nicht der Fall sein. Und das ist bedenklich für einen Rechtsstaat im Zentralraum Europas. Einen Hoffnungsschimmer gibt es allerdings - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Iustitia hat noch eine Chance.
nochmal: warum beschwert sich jeder dass der prozess nur so kurz gedauert hat??? beim bawag-skandal wars wieder einem jeden zu lang...typisch österreich. auf jeden losgehen der auch nur irgendwie mit der politik in verbindung steht
und im normalfall dauernd solche prozesse desswegen länger weil der beschuldigte nicht eigesteht dass er der schuldige ist bzw. versucht die strafe oder das delikt abzuschwächen. das war in diesem fall nicht so...es gab ein ordentliches gutachten, eine anklage, und ein urteil...mit allem war der herr althaus einverstanden.
nochmal die frage an jeden hier: wenn ihr fahrlässig einen autounfall verursacht und ein mensch dabei stirbt (passiert täglich in österreich). ist es dann noch gerechtfertigt euch ins gefängnis zu stecken? vor allem wenn ihr nichts abstreitet und reue zeigt? DAS möcht ich sehen, dass hier alle rufen: ab ins gefängnis mit dem schwein! der mann muss jetzt eine nicht unerhebliche summe an den staat zahlen, wahrscheinlich noch mehr an die familie wenn diese klagt und muss jeden tag seines daseins damit leben jemand umgebracht zu haben. aber in österreich zählt das ja nicht als strafe...die sau muss ja bluten bis er nicht mehr aufstehen kann...am besten bringt man noch seine frau (oä) um, damit er weiß wie das ist. oder gleich die todesstrafe!
zum vergessen die kommantare hier zum großteil! hoch lebe die kronen zeitung! hoch lebe das wolfsrudel! hoch lebe der österreichische hass und neid!