Das finde ich ja mal eine lustige Idee!
Das Thema passt gerade gut zu meinem Tagesablauf. Hab am Dienstag eine Fachprüfung zum Thema Unternehmensrecht und naja da ist das Markenrecht ein kleiner Teilbereich davon.
Meiner Meinung nach kann man die Bezeichnung "DJ Floppy" als solche schon markenrechtlich schützen lassen. Marken können laut §1 Markenschutzgesetz Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen (insbesondere Wörter, ...).
Als Beispiel hier der
Link zum aktuellen Markenanzeiger vom März 2008. Da sind alle Änderungen drinnen, die es in einem Monat gegeben hat. Da sind vor allem auch ziemlich gleich am Anfang reine Wortmarken eingetragen wie z.B.: SPAR NATUR PUR BIO GUTE NACHT TEE SCHLAF GUT
Um den Schutz auch zu erlangen, muss man die Marke beim Patentamt registrieren. Wenn die Marke dann im Markenregister aufgenommen wurde, genießt man den Schutz.
Bezüglich der Kosten kann ich sagen, dass das nicht wenig ist. Wenn man das ganze NUR auf nationaler Ebene schützen will sind das zur Zeit ca. 329 Euro. Der Schutz muss nach 10 Jahren verlängert werden und kostet 500 Euro.
Zusätzlich gibts da noch hunderte Kategorien wo man eben für jede zusätzliche Kategorie für die man einen Schutz haben will noch extra bezahlt.
Vor allem jetzt einmal ganz abgesehen von den bekannten rechtlichen Fakten kann ich mir schwer vorstellen, dass irgendwer z.B. unter dem Pseudonym Gigi D'agostino durchs Land reisen kann und in verschiedenen Lokalen auflegen.
