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#2
Alt 22. September 2006, 09:22  
maximummusic
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hi

also alles was normalerweiße nicht 1 zu 1 Gecovert wird, muss angefragt werden.
1 zu 1 Covern heißt, nach dem Notenbuch.

Wurde ein Song produziert, und wurde nur die Melodie verwendet, ist es eine Veränderung des Orig. Werks, und sollte normalerweiße, angefragt werden.

Kosten entstehen normaler weiße nicht nur die AKM (Gema) abgaben gehen zu gunsten des Komponisten oder Texters. Das heißt auf Deutsch der was es mal gemacht hat steckt, das Geld ein :-)

Das ist ausmachungs Sache mit dem Verlag, oder Komponisten oder Texter.

Aber es gibt viele Titel wo eine Ähnlichkeit besteht, wo kein Kläger auch kein Geklagter.

Hoffe habe geholfen
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