hab damit eigentlich nicht für die gäste und das personal gemeint...sondern eben die lautstärke die die anrainer stört...hab auch nochmal im NÖ-Veranstalltungsrecht nachgesehen...da steht nix...aber auch gar nix von einer lautsärken begernzung...solange das clubbing bei gemeinde und polizei angemeldet ist, gibts von 22-6 uhr keine schererein...und solange der eine bestimmte anrainer in der minderheit ist, dürfts auch keine zivilrechtlichen probleme geben...aber danke trotzdem an alle poster!
|