Ich zitiere mal diese Seite:
http://leo.graphische.at/~vh1/upbeat...iminternet.htm
"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Während von vorne herein klar war, dass bei On-Line-Nutzungen urheberrechtliche Nutzungsrechte berührt werden, ist mittlerweile auch die rechtliche Qualifizierung solcher Nutzungen auf europäischer Ebene weitgehend klargestellt.
Die interaktive Übermittlung von urheberrechtlich geschützten Werken über Datennetze fällt unter das Recht der Zugänglichmachung (making available), eine Unterart des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (communication to the public), die in den Wahrnehmungsbereich der AKM fällt.
Zusätzlich zum Recht der öffentlichen Wiedergabe sind Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Vor den eigentlichen On-Line-Nutzungen liegen vorausgehende Vervielfältigungen wie z.B. die Umwandlung von Ton/Bildtonträgeraufnahmen in ein digitales Dateiformat mit oder ohne Komprimierung (MP3 etc.). Bei On-Line-Nutzungen finden eine Vielzahl von Vorgängen statt, die Vervielfältigungen darstellen, wie z.B. das Hinaufladen auf den Serverrechner (uploading)."
Was im Klartext heisst da fallen Dj-Mixes sowie Hörproben etc. darunter....
Ich würde mich auf das Promoten von Newcomern (nicht releaste Traxx beschränken) wobei du hier ein Statement verfassen solltest dass jeder Benutzer für die Inhalte der upgeloadeten Songs verantwortlich ist und dass der/die Urheber ausdrücklich damit einverstanden sind....