Urheber hat die Rechte an der Melodie = der Komponist.
Er kann sie nur einem Label abtreten im Falle einer VÖ.
Würde daher an deiner Stelle mal beim Label und/oder beim Verlag anfragen.
Mich hats da vor einiger Zeit nämlich fast mal reingesch*ssen.
Hatte einen Remix gemacht speziell für eine Compilation, vom Label die Freigabe erhalten und dann vom Verlag eine auf den Deckel bekommen, weil sie die Rechte auf den Gesang hatten.
Also besser vorher genau erkundigen.
Um welchen Track gehts da? Kannst mir auch per PN antworten.