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Kann ich gestraft werden??
#1
Alt 27. October 2008, 08:29  
PitchBoy
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Standard Kann ich gestraft werden??
Hey,

bin ja grad am produzieren eines mixes vom neuen bushido-track "ching ching"...

von kriz van dale wurde ich aufmerksam gemacht den mix von myspace zu löschen, da ich strafrechtlich verfolgt werden kann.

hab danach den mix gelöscht und eine mail ans management von "ersguterjunger" geschrieben...

hier die antwort vom management:

Code:
Vielen Dank für deine Mail. Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob das rechtens ist. Ich werde mich mal informieren. Ich würde dir aber empfehlen, es lieber zu unterlassen, da ich mir vorstellen kann, dass es aus urheberrechltichen Gründen nicht gestattet wäre. Liebe Grüße

eine weitere antwort habe ich zurzeit noch nicht bekommen.

meine frage nur:
Kann ich dafür gestraft werden, obwohl ich damit kein geld verdien und lediglich nur eine hörprobe auf myspace stelle?


Lg
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#2
Alt 27. October 2008, 08:35  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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Zitat:
Zitat von PitchBoy
meine frage nur:
Kann ich dafür gestraft werden, obwohl ich damit kein geld verdien und lediglich nur eine hörprobe auf myspace stelle?

krass, dass das management keine ahnung hat

is die frage inwiefern eine HÖRPROBE als publikation zählt.

was ich aber weiss, ist, dass du zwar alles was du willst remixen darfst - aber nur für den eigengebrauch! d.h. du darfst den mix niemanden öffentlich zugänglich machen und verteilen, auch wenn du damit nichts verdienst.

aber wie gesagt... eine hörprobe von ein paar sekunden, die nicht downloadbar ist... keine ahnung wie das da rechtlich is. aber ich glaub sowas wird sehr selten geklagt. wenn dann gehts schon um "ganze tracks".
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#3
Alt 27. October 2008, 08:41  
PitchBoy
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Zitat:
Zitat von Chris B.
aber wie gesagt... eine hörprobe von ein paar sekunden, die nicht downloadbar ist... keine ahnung wie das da rechtlich is. aber ich glaub sowas wird sehr selten geklagt. wenn dann gehts schon um "ganze tracks".

den ganzen track werd ich ja nie uppen!! ausserdem alles was irgendwie in einer page integriert ist, egal ob in einem flash-player (also im myspace-player,...) oder sonst irgendwie = downloadbar!! da gibts genug programme dafür...
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#4
Alt 27. October 2008, 08:48  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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wir sprechen ja auch von einer hörprobe (nicht volle länge) mit schlechter soundqualität oder?!
dass man immer aufnehmen kann, auch wenns gestreamed ist, is mir schon klar...

was hat das ganze aber dann für einen sinn, wenn du eine hörprobe auf deier seite hast, aber eigentlich darfst du's nicht verbreiten

es gilt halt wie immer:
wo kein kläger, da kein richter. geh das risiko ein und verbreite es, oder tus eben nicht.
mir ist eigentlich kein fall bekannt, wo ein bootleg (manche schreiben ja klugerweise ihren namen hin ) probleme gemacht hat.

allerdings is das original von einem deutschen act... da is die chance schon größer, dass die vielleicht davon hören könnten... wenn auch nur von fanmails etc. (sollte dein mix ein toller hit werden).

dann liegts halt dran, ob die schritte einleiten oder eben nicht. im grunde braucht man sich nicht sofort ins hemd machen...

Geändert von Chris B. (27. October 2008 um 08:52 Uhr).
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#5
Alt 27. October 2008, 08:50  
DJSub-Zero
"Dancecharts is my life" Poster
DJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende Zukunft
Deejay
 
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also bei einen ganzen track ist es klar, da kannst du dich strafbar machen, nur wie ausschaut bei einen hörprobe ist die frage.

Theoretsich gesehn ja. Eine hörprobe ist ja sogsehn ja ein ausschnitt vom ganzen track und somit kommt es auch aufs selbe.
__________________
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ZERO ZONE @ Netlog

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#6
Alt 27. October 2008, 08:51  
PitchBoy
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verbreiten will ichs ja nicht - wills ja nur online stellen damit ein paar leute reinhörn und mir sagen wie der mix geworden ist...

ein freund von mir hat von sido-carmen einen mix gemacht! kann der theoretisch auch gestraft werden??


Lg
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#7
Alt 27. October 2008, 08:55  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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rechtlich gesehen, kann der orignalkünstler bei allen dingen wo du sein material (für dich: FREMDMATERIAL) verwendest klagen. wenn du nämlich den mix für dich behalten würdest, ohne hörprobe etc. würde ja nie jemand davon erfahren, genauso kannst du auch nicht geklagt werden.

ich glaub also, dass aus dem reinen musikrecht womöglich nichtmal ein "demo/hörprobe" legal ist ..
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#8
Alt 27. October 2008, 08:57  
PitchBoy
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hmm... mist! will nicht unbedingt ne strafe zahlen oder so
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#9
Alt 27. October 2008, 08:58  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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naja hab eh schon oben geschrieben, dass es womöglich niemanden jucken wird... aber 100% sicher bist halt nie... ausser du behältst es eben für dich

mach halt was eigenes


rein zur thematik:

wenn du (Bootleg Mix) dranschreibst und das ding verbreitest - anonyme filehoster etc. - kann dich kaum jemand belangen, is sehr sehr schwer an deine daten zu kommen, wobei du dann sogar abstreiten könntest, dass du das nicht produziert hast, sondern irgendwer ausm internet. (obwohl: du hast es dann zum download angeboten (uploaded) und trägst natürlich eine mitschuld)

wenn du's aber auf deinem grundstück anbietest (myspace, homepage, etc.) - dann hat man eben den "übeltäter" bei der hand.

siehst ja eh, dass keiner das "downloadproblem" in griff bekommt, da wird ein "bootleg"-mix niemanden interessiern. die sind eher damit beschäftigt die leute abzustrafen, die das original lied zum download irgendwo uploaden, etc.

Geändert von Chris B. (27. October 2008 um 09:02 Uhr).
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Alt 27. October 2008, 09:00  
PitchBoy
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ich sing den track halt selbst nach! dann bin ich aus dem schneider
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