LöL 50.000€ Strafe-->na gruß Gott, i tät mi aufd erd haun
aber jetzt ist die Frage ob manbei einem Prozess auch eine Chance hat, denn er verkauft ja einen Computer und nicht die mp3's. würde er die mp3's sagen wir mal auch CD verkaufen wäre das endeutig aber bei einem Angebot für einen PC, könnte er sagen er wollte ja nur den Endverbraucher bzw. Käufer darauf aufmerksam machen das die Festplatte des Apperates schon belegt ist, damit keine Unklarheiten entstehen.
Also Stevie, halt uns am Laufenden zu dem Thema, würde mich interessieren ob ein Prozess rauskommt oder nicht und wenn ja wieviel er zahlen muss, ob er zahlen muss, und das Urteil überhaupt.