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Alt 25. May 2005, 00:32  
B_E_F_
Member 1st Class
B_E_F_ zeigte ein beschämendes Verhalten in der Vergangenheit
 

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</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ Lee:
ich würd mal sagen eine kopie vom original darf immer nur der besitzen, der auch das original besitzt. </font>[/quote]ich denke auch, dass es so ist...

nur check ich das mit der sicherheitskopie dann nicht... weil die darf ich dann auch nicht mehr besitzen wenn das original kaputt ist...

oder muss ich das original aufheben um nachweisen zu können, dass ich es wirklich habe und es kaputt ist

ich glaub das wär zu kompliziert


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aus dem radio darfst du glaub ich aufnehmen sobald du rundfunkgebühr zahlst...

wie das mit den internetradios ausschaut bin ich mir ned ganz sicher, aber ich denke das wird durch die gebühr abgedeckt, die die internet radios zahlen...

die nächste frage wäre dann:
vom internet radio kann man sehr komfortabel einzelne tracks aufnehmen...

wenn man den recorder jetzt rund um die uhr laufen lasst hat man in kurzer zeit eine riesen mp3 sammlung in top qualität...


aber das recht für internet-radios ist sicher komplizierter und weniger eindeutig... mir würden schon eindeutige antworten auf meine "einfachen " fragen genügen [img]smile.gif[/img]