Wie schaut es eigentlich rein rechtlich gesehen mit Remixen aus? Darf man diese Werke als Promo CD verbreiten und gibt es eine "quasi" Prozentgrenze, ab der ein Mix als Eigenproduktion gilt - Also Versus G'schichtln und ähnliches?
Muß beim Remix der Originaltitel und/oder Künstler erhalten bleiben?
Kennt jemand von euch Fälle, in denen es Probleme gab oder wird diese Produktpalette von den Plattenfirmen nicht als "stressig" empfunden?
Grüße, Mo
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