Ein Silberstreif am Horizont:
Laut einem Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 1.7.02 dürfen in Zukunft Titel nur mehr 1:1 nachgespielt werden.
Das hat mit dem Missbrauch von Urheberrecht bei Klingeltönen zu tun, wirkt sich aber natürlich auch auf die Cover-Flut aus. Vergewaltigungen á la Jan Wayne "Only You" gehören somit der Vergangenheit an, weil Verlagsfreigaben nur mehr bei exakter Einhaltung von Originalmelodie und -text, sowie ohne zusätzliche Bearbeitungen erfolgen dürfen.
[ 29.07.2002: Beitrag editiert von: Stee Wee Bee ]
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