Thema
:
Lärm
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6
16. September 2002, 16:21
Leki
Insane Poster
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Offline
Beiträge: 2.211
Registriert seit: 21. October 2001
Deshalb gibt es bei anzeigen wegen "lärmbelästigung" die Blombierung von Anlagen ... was einem schliessen des Lokals gleichkommt!
In vielen Lokalen wird auch darauf hingewiesen, daß für gehörschäden keine Haftung übernommen wird.
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