bei privat käufen gibts zwei arten:
bestimmungslandprinzip und ursprungslandprinzip!!-->hängt jeweils von den AGB's ab!!
bei unternehmern gibts die UID-Nummer und wird diese nicht angegeben so gilt das selbe wie bei privatpersonen!!
Außerdem ist noch zu unterscheiden ob der unternehmer der letztverbraucher ist oder ob er weiterverkauft!!
und dann is es noch so, wenn ein unternehmer an einem privaten abnehmer liefert(in der EU) so hat der Lieferant dafür die USt im Bestimmungsland zu bezahlen, wenn er die Lieferschwelle(100.000€/jahr) überschreitet. Wird die Lieferschwelle nicht überschritten, so erfolgt die Besteuerung im Ursprungsland(in dem fall Deutschland) oder (unter best. Vorraussetzungen) im bestimmungsland.
-->damit sollte das geklärt sein!!
sry 4 offtopic
