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Alt 4. September 2003, 08:30  
Stee Wee Bee
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Hier muss ich jetzt mal erklärend eingreifen.
Die Urheberrechtsgesellschaften haben sich vor Jahren (als von MP3-Downloads noch gar keine Rede war), einen groben Schnitzer geleistet.

Man hat den sogenannten "Kopierzuschlag" für Diskotheken eingeführt.
Das heißt, der Club zahlt eine leicht erhöhte Abgabe an die AKM/Austro Mechana und darf dafür Musik vom Computer spielen. Das war damals vornehmlich für Jingles oder oft verwendete Titel gedacht, die Technologie ließ aufgrund kleiner Festplatten auch nicht soviel zu.
Leider wurde verabsäumt, die Quelle dieser Musik festzulegen.

Im Klartext heißt das: wenn ein Lokal diesen Zuschlag zahlt, kann er sich von der Mitzi-Tant die Bravo Hits ausborgen und die auf seine Festplatte rippen.
Man muss also das Original gar nicht erworben haben. Das gilt auch für CD-Kopien, soweit ich richtig informiert bin (ich checke das aber noch).
Wenn ein Lokal allerdings diesen Zuschlag nicht zahlt und erwischt wird, wird's teuer.

Diese Gesetzelücke mit der nicht definierten Quelle versuche ich gerade in langen Gesprächen zu schließen, leider ist da auch ein Politikum, dass die Clubs sonst gar nichts mehr zahlen und es lieber auf eine Anzeige hin und wieder ankommen lassen.

Naja, so schaut's leider aus.

[ 04-09-2003, 09:32: Beitrag editiert von: Klangwerk ]
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