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Alt 17. January 2011, 11:47  
tomy_s
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Zitat:
Zitat von Ossi
Schätz mal dasd dann im Rahmen einer Verkehrskontrolle ganz einfach de Strafe für Fahren ohne FS bekommen wirst .. falls die Verlustmeldung erst nach einer Woche gemacht wird/wurde.

Naja das kanns auch nicht sein. folgender Text ist frei erfunden und rein hypothetisch:

Mal angenommen ich bin gestern um 7 in der Früh nach dem auflegen aufgehalten worden. Alkotest: 0,0 %o, Pannendreieck usw. hat alles gepasst. Nur hab ich halt meinen Führerschein verloren und hab deshalb 20€ Strafe zahlen müssen. (Meine erste Strafe überhaupt ). Hab den Herren aber gesagt, dass ich mein Geldbörsl inkl. Führerschein am Samstag (einen Tag davor) in der SCS verloren hab und noch nicht dazugekommen bin eine Verlustanzeige zu machen bzw. am Montag noch nachfragen wollte ob etwas abgegeben worden ist.
Was aber alles nicht stimmt, weil der Verlust schon etwas länger als 7 Tage her ist.

Es steht eben überall, dass mans innerhalb von 7 Tagen machen muss, aber nirgends was passiert, wenn man die Frist nicht einhaltet. Das würd ich aber gern wissen :| Weil sonst hab ich ihn wirklich in der SCS am Samstag verloren.
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