Im Falle eines Führerscheinverlustes, muss man unverzüglich, (spätestens eine Woche dannach) eine Verlustanzeige bei der Polizei machen und mit dieser dann einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates bei der BH stellen. Jetzt mal eine rein hypothetische Frage (

) was passiert wenn man über diese Frist kommt?