Das ist mir bewusst, dass es eine gute Werbung ist und viele diesen Gedanken haben, aber eben nicht alle.
Wenn jetzt einer nicht zufrieden ist mit diesem Bootleg und den Interpreten belangen moechte, dann ist die erste Anlaufstelle der Dealer, aber der koennte sich ja dann eben auf die Kommission ausreden.
Andererseits wuerde der Dealer die Platten nicht verkaufen, waeren sie gar nicht im Umlauf, somit traegt, meiner Meinung nach und so wie ich es verstanden habe, der Dealer eine "Mitschuld". Wieso kann ein Plattenhaendler also so einfach die Bootlegs anbieten, ohne dafuer belangt zu werden?
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Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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