Zitat:
Zitat von Berni
Danke, dass du einfach nochmal das wiederholst, nur in anderem Kontext, was eh ohnehin schon erwähnt wurde.
Lass mich raten - du studierst BWL?

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Bin dieses Semester fertig geworden mit dem Bakk, und das was ich geschrieben hab stand so nicht da... Je nach Rechtsform bzw. Gewinnermittlung wird eine andere Abrechnung gemacht. Da ich mal nicht annehme, dass er gleich eine AG oder GmbH anreißen wird gehe ich davon aus, dass eine einfache Einnahmen Ausgaben Rechnung gemacht wird.
Was dir also von den Einnahmen über die Ausgaben übrig bleibt, ist dein Gewinn (dein Jahreseinkommen sozusagen). Das ist dann die Bemessungsgrundlage für die Steuern. Bis du mal soweit bist dass du zwingendermaßen eine doppelte Buchführung machen musst weil ja Einnahmen aus Gewerbebetrieb (unter Berücksichtigung des §189 UGB) etc... dauert das mal... Beispiel: Hast du auch noch einen normalen Bürojob und legst zB nebenher auf für ca sagen wir mal 300 Euro pro Abend (nehmen wir mal an 1mal in der Woche 4 mal im Monat = 1200 Euro im Monat dazu) mit Rechnung bzw Beleg, dann kommen im Jahr nach Adam Riese ca 14400 dazu. Davon musst du dann natürlich auch Steuern zahlen und zwar insofern, dass es deine Bemessungsgrundlage deiner "normalen Erwerbstätigkeit" als Angestellter erhöht. Es werden also alle Einkünfte zusammengerechnet, wär ja auch Schwachsinn wenns anders wär *g* Das kann man zB auch im Steuerausgleich machen wenns mehr war, siehe Finanzonline. Hast du allerdings eine Steuernummer für diese Geschichten gelöst (also bist beim Finanzamt angemeldet für solche Dinge bekommst eine eigene Nummer) wird das wieder gesondert angegeben...
Pfuh also alles ultrazach, das geht halt jetzt ewig so weiter... ich hab in Rechnungswesen auf der Uni immer nur einen 4er gehabt, also bitte nicht steinigen wenn ich jetzt das ein oder andere mal danebengehaut hab
