Zitat:
Zitat von MoonWalker
wenn du niemals was bezahlst, passiert gar nichts. sobald du aber einmal bezahlst, ist die kirche berechtigt, den kirchenbeitrag einzufordern.
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nein, sie können es nicht nachverlangen für den zeitraum wo er noch nicht gezahlt hat, aber sie können sehrwohl ab sofort einen beitrag einkassieren sofern er nicht austritt!