Zitat:
Zitat von Stee Wee Bee
Hier geht es eher darum, dass man ein Werk nicht unangefragt für z.B. eine Compi kürzen darf.
Weniger um den Rundfunk.
Weil dann dürfte man einen Song auch nicht vor den Nachrichten ausblenden.
Im Radio darf eigentlich alles gespielt werden.
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Der Rundfunk war auch überhaupt nicht angesprochen. Hab die Austro Mechana Website zitiert, welche wiederum eine kleine "Zusammenfassung" bzgl URHEBERRECHT und in folge dessen das BEARBEITUNGSRECHT auf ihrer Website stehen hat.
http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=172