Zitat:
Zitat von Chris B.
Wird ein Musikwerk nicht originalgetreu wiedergegeben, so muss dafür die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine musikalische Veränderung (Kürzung, neues Arrangement u.ä.) stellt ebenso eine Bearbeitung dar wie jede Textänderung, also auch Übersetzungen und Ergänzungen zum Originaltext.
Die Rechteinhaber können ihre Zustimmung zur Bearbeitung ohne Angabe von Gründen verweigern oder an Bedingungen knüpfen.
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Hier geht es eher darum, dass man ein Werk nicht unangefragt für z.B. eine Compi kürzen darf.
Weniger um den Rundfunk.
Weil dann dürfte man einen Song auch nicht vor den Nachrichten ausblenden.
Im Radio darf eigentlich alles gespielt werden.