da geb i da sicher recht, da wären die Schlagzeilen sicha anders.
Nur oberflächlich sehe ich das nicht denn =) :
Waffengebrauch erst bei einer Lebensbedrohlichen Lage oder nicht ??
Den ich glaube nicht, dass jemand (in dem Fall ein Krimineller Einbrecher)
eine Bedrohung für den Polizisten darstellt wenn er mit dem Rücken zu ihm steht oder sehe ich da was falsch?
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