vielleicht etwas OT aber es gibt bei Austro Mechana sowas wie ein "Bearbeitungsrecht"
http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=172
Wenn ich das richtig verstehe, kann ein Remix auf folgendem Weg entstehen:
DJ (Plattenaufleger, Hobbymusiker, wichtl, was auch immer) möchte ein remix machen -> wendet sich an Austro Mechana -> Austromechana wendet sich an den Rechteinhaber -> Rechteinhaber sagt ja / nein -> Austromechana erteilt die Genehmigung (oder auch nicht).
Ist das richtig so ?