Also, bestraft wird da niemand, sonst müssten ja die ganzen mashup-Seiten auch belangt werden.
Wichtig ist, dass man es von Haus aus als maximal 80kb/s File bei myspace uppt,
weil das Runterrechnen manchmal zuwenig Qualitätsverlust darstellt.
Und natürlich, dass es nur Auszüge aus dem Mix sind.
Wie gesagt, bestraft wird da niemand.
das einzige, was passieren kann ist, dass Du eine Abmahnung von myspace kriegst,
wenn sich jemand beschwert, oder dass womöglich Dein Account geschlossen wird.
Deshalb wäre es sinnvoller, den Song auf eine eigene HP zu stellen und bei myspace nur einen Link dorthin einzutragen.
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