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Alt 27. October 2008, 08:55  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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rechtlich gesehen, kann der orignalkünstler bei allen dingen wo du sein material (für dich: FREMDMATERIAL) verwendest klagen. wenn du nämlich den mix für dich behalten würdest, ohne hörprobe etc. würde ja nie jemand davon erfahren, genauso kannst du auch nicht geklagt werden.

ich glaub also, dass aus dem reinen musikrecht womöglich nichtmal ein "demo/hörprobe" legal ist ..
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